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   BVerwG, 23.11.2017 - 10 B 14.17   

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https://dejure.org/2017,48973
BVerwG, 23.11.2017 - 10 B 14.17 (https://dejure.org/2017,48973)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 10 B 14.17 (https://dejure.org/2017,48973)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 10 B 14.17 (https://dejure.org/2017,48973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbarer Anspruch der Ratsmitglieder einer Kommune auf Informationserteilung aufgrund des Demokratieprinzips; Informationsrechts einzelner Abgeordneter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmittelbarer Anspruch der Ratsmitglieder einer Kommune auf Informationserteilung aufgrund des Demokratieprinzips; Informationsrechts einzelner Abgeordneter

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 20
    Unmittelbarer Anspruch der Ratsmitglieder einer Kommune auf Informationserteilung aufgrund des Demokratieprinzips; Informationsrechts einzelner Abgeordneter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2017 - 10 B 14.17
    Der parlamentarische Informationsanspruch, an dem die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen teilhaben, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Beantwortung von aus dem Parlament gestellten Fragen durch die Regierung angelegt und unterliegt seinerseits verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 2 BvE 5/06 - BVerfGE 124, 161 ; vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 - juris Rn. 195 ff., 200).
  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2017 - 10 B 14.17
    Der parlamentarische Informationsanspruch, an dem die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen teilhaben, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Beantwortung von aus dem Parlament gestellten Fragen durch die Regierung angelegt und unterliegt seinerseits verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 2 BvE 5/06 - BVerfGE 124, 161 ; vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 - juris Rn. 195 ff., 200).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2017 - 10 B 14.17
    Die von ihm angeführte Entscheidung (BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83 und 4/84 - BVerfGE 70, 324 ) betrifft nicht Auskunfts- oder Akteneinsichtsrechte von Abgeordneten, sondern die Zusammensetzung eines parlamentarischen Gremiums.
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